Krankenkassenleistung
• Schwangerschaftskontrollen durch Hebamme oder Arzt. 7 Kontrollen bei normaler Schwangerschaft und mehr Kontrollen bei Risiko
• Entbindung im Spital, Privatklinik, Geburtshaus oder zuhause
• Wochenbettbetreuung: In den ersten 56 Tagen nach der Geburt. Beim ersten Kind, bei einem Kaiserschnitt, einer Frühgeburt oder Mehrlingen sind bis zu 16 Besuchen bezahlt. Alle andern Fälle nur 10 Besuche. Wenn darüber hinaus Besuche benötigt werden, braucht es eine ärztliche Verordnung.
• Stillberatungen können 3 im ersten Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Wenn sie bei einer Hebamme oder Stillberaterin gemacht werden.
• Fehlgeburten oder Abortbetreuungen bis 14 Schwangerschaftswoche (SSW) werden nicht durch die Mutterschaft abgedeckt, das heisst, es läuft unter Krankheit und es fallen somit Franchise und Selbstbehalt an. Betreuung wird nicht bezahlt.
• Ab 28 SSW bis 37 SSW wird eine Geburt als Frühgeburt gemeldet und wird als Mutterschaft abgerechnet, egal ob das Kind lebt oder nicht. Eine Betreuung ist somit Pflichtleitung der Grundversicherung (siehe oben)
• Geburtsvorbereitung in Kursform (Klassisch, Yoga, Pilates, Schwimmen ect.) wird durch die Kasse mit Fr. 150.- bezahlt.
• Wenn ein Gespräch über Hausgeburt und deren Vorbereitung plus Abklärung derjenigen geführt wird anstelle des Geburtsvorbereitungskurses, kann dies auch mit Fr. 150.- abgerechnet werden.
• Die Behandlung von Blasenstörungen (Beckenbodentraining) durch Hebamme ist Pflichtleistung. In der Regel hat eine Serie à 9 Behandlungen zu genügen. Am Besten mit ärztlicher Verordnung und Abklärung bei der Krankenkasse.
• Bei der Miete einer Milchpumpe wird an die Grundgebühr Fr. 6.30, an das Zubehör Fr. 17.10 und an die Tagesmietpauschale Fr. 2.- bezahlt. Je nach Kasse und Zusatzversicherung kann es auch mehr sein.
• Es gibt Kassen, die auch einen Kauf der Milchpumpe bezahlen
• Je nach Zusatzversicherung und Krankenkasse wird auch zusätzlich das Pikettgeld oder einen Teil davon bezahlt. Einzelne Kassen bezahlen den Eltern einen Bonus, wenn sie eine Hausgeburt planen.
• Es ist auch möglich, dass die Kursgebühren ganz bezahlt werden (Fr. 150.- durch die Grundversicherung und der Rest durch die Zusatzversicherung)
• Akupunktur wird durch die Zusatzversicherung der Alternativmedizin bezahlt. Je nach Kasse zwischen 50-90% der Behandlungskosten. Visana und deren Tochterfirmen bezahlen meine Akupunkturleistung nicht. (einzige Krankenkasse die dies nicht macht).
• Kennenlerntermine
• Tapingbehandlung
• Laserbehandlung ausserhalb der Wochenbettbesuche
• Coaching
• Systemische Arbeit
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